Abgabefrist für die Steuererklärungen 2010
Montag, 17. Oktober 2011 | Text: Gastbeitrag
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Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2010 unter Mithilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe endet zum 31.12.2011. In der Vergangenheit war es üblich, dass problemlos die allgemeine Frist zum 31. Dezember des Erstfolgejahres mit Fristverlängerungen bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres verschoben werden konnte.
Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2010 unter Mithilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe endet zum 31.12.2011. In der Vergangenheit war es üblich, dass problemlos die allgemeine Frist zum 31. Dezember des Erstfolgejahres mit Fristverlängerungen bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres verschoben werden konnte. Da das Abgabeverhalten in Nordrhein-Westfalen und insbesondere bei der Oberfinanzdirektion Rheinland grundsätzlich jedoch sehr schlecht ist, sind die Finanzämter von der Oberfinanzdirektion Köln angewiesen worden – trotz Arbeitsüberlastung -, die Steuererklärungen frühzeitig anzufordern. Fristverlängerungen sind nur noch in besonderen Ausnahmefällen zu gewähren.
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen erscheint in dem Steuerbescheid zunächst ein Hinweis, der auf die verspätete Abgabe aufmerksam macht. Bei wiederholter verspäteter Abgabe soll ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. So sieht es jedenfalls das Schreiben der Oberfinanzdirektion Rheinland vom 25.01.2011 an die Steuerberaterkammer Köln vor. Die Berechnung des Verspätungszuschlages soll den Finanzbeamten maschinell vorgeschlagen werden und regelmäßig 0,5% * festgesetzte Steuer betragen (* angefangene Monate der Verspätung).
Die stringentere Fristverlängerungspraxis hat schon in der Vergangenheit bei den Steuerberatern zu Unmut geführt, wird allerdings bei der Oberfinanzdirektion Köln nicht zum Anlass genommen, das restriktive Verhalten der Finanzämter zu ändern.
Ein Kontingentierungsverfahren, das zurzeit erprobt wird, muss sich erst noch bewähren. Bis dahin kann man nur raten, bis zum 31.12.2011 die Steuererklärungen 2010 abzugeben.
Ralph Ley
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