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Aufgeschnappt

Abgabefrist für die Steuererklärungen 2011

Samstag, 12. Mai 2012 | Text: Gastbeitrag

Geschätzte Lesezeit: unter einer Minute

„Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2011 endet zum 31.05.2012“, weiß Steuerberater Ralph Ley. Unter Mithilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2012.

„Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2011 endet zum 31.05.2012“, weiß Steuerberater Ralph Ley. Unter Mithilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2012. Zusätzlich bietet die Oberfinanzdirektion Rheinland den steuerberatenden Berufen an, an einem sogenannten Kontigentierungsverfahren teilzunehmen. Hierzu muss sich der Angehörige der steuerberatenden Berufe bis zum 15.03.2012 angemeldet haben und eine Liste seiner betreuten Mandanten vorlegen.

Der Angehörige der steuerberatenden Berufe verpflichtet sich, zum 30.09.2012 vierzig Prozent seiner angemeldeten Fälle, zum 31.12.2012 fünfundziebzig und zum 28.02.2013 einhundert Prozent der Fälle zu bearbeiten. Zu beachten ist ferner, dass es dem Finanzamt je nach Arbeitsanfall oder in besonderen Fällen – unabhängig von der allgemeinen Frist für steuerberatende Berufe – frei steht, Steuererklärungen vorzeitig anzufordern. In diesem Fall sollte der Angehörige des steuerberatenden Berufes informiert werden.
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen droht dem Steuerpflichtigen ein Verspätungszuschlag.

Steuerberater Ley zum Beispiel hat sich bis zum 15.03.2012 bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland für das Verfahren angemeldet. Die OFD verlangt dann bis zum 31.05.2012 eine Liste seiner anzumeldenden Mandanten, die dieser dann aktualisieren muss bezüglich der Abgänge und Zugänge.

 

Ralph Ley Steuerberatung – Goltsteinstraße 96 – T: 0221 9959930 – info@steuerberater-ley.de

 

Text: Gastbeitrag

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