Erstattung rezeptfreier Medikamente?
Dienstag, 12. Juni 2012 | Text: Gastbeitrag
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Bisher wurden rezeptfreie Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr erstattet und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Doch nach wie vor gibt es rezeptfreie Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen oder bestimmten Diagnosen von den Krankenkassen übernommen werden.
Bisher wurden rezeptfreie Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr erstattet und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Doch nach wie vor gibt es rezeptfreie Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen oder bestimmten Diagnosen von den Krankenkassen übernommen werden. „Seit Anfang 2012 erweiterten einige Kassen ihren Leistungskatalog“, erklärt Dr. Jürgen Büsch, Inhaber der Apotheke zum goldenen Horn, „sodass rezeptfreie Arzneimittel in einem festgelegten Rahmen jetzt erstattet werden können.“ Diese freiwillige Satzungsleistung ist im Gesetz verankert. Von den Kassen dürfen allerdings nur solche Medikamente erstattet werden, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen hat. Von einer Erstattung gänzlich ausgeschlossen sind nach wie vor sogenannte Lifestyle-Medikamente wie etwa potenzsteigernde Arzneimittel, Haarwuchsmittel oder Appetitzügler.
Das Prozedere für den Versicherten sieht dann folgendermaßen aus: Der Arzt empfiehlt dem Patienten ein pflanzliches, homöopathisches oder anthroposophisches Arzneimittel und verordnet es auf einem Privatrezept. In der Apotheke wird das Medikament voll bezahlt und das Rezept mit dem Preis bedruckt. Der Patient reicht das Rezept zusammen mit der Quittung bei seiner Krankenkasse ein. Je nach Kasse werden ihm dann die Kosten für bestimmte Produkte oder die Ausgaben bis zu einem bestimmten jährlichen Höchstbetrag erstattet.
Allen voran bietet die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Versicherten diese Möglichkeit der Kostenbeteiligung an. Sie erstattet nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der anthroposophischen Medizin, Homöopathie und Phytotherapie bis zu einem Betrag von 100 Euro jährlich. Auch bei einigen anderen Krankenkassen ist das möglich. Leider machen aber noch nicht all zu viele der gesetzlichen Kassen von diesem Wettbewerbsinstrument Gebrauch. Dazu müssten sie ihre Satzung entsprechend ändern und die Erstattung als freiwillige Leistung aufnehmen. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, sich bei seiner Krankenkasse zu erkundigen, ob sie diese Leistungen auch anbietet. Ihre Apotheke berät Sie gern bei weiteren Fragen und informiert Sie, welche Medikamente möglicherweise erstattungsfähig sind.
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