Stiller Karfreitag in Köln
Freitag, 14. März 2014 | Text: Gastbeitrag
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Wer am Karfreitag geplant hatte, tanzen zu gehen, einem Konzert zu lauschen, in der Spielhalle den Millionenjackpot zu knacken oder schnell vor Ostern noch seinen Tipp für das nächste Pferderennen abzugeben, muss leider warten.
Wer am Karfreitag geplant hatte, tanzen zu gehen, einem Konzert zu lauschen, in der Spielhalle den Millionenjackpot zu knacken oder schnell vor Ostern noch seinen Tipp für das nächste Pferderennen abzugeben, muss leider warten. Der stillste aller christlichen Feiertage verlangt von uns, still zu sein und unser Auto einen Tag später in die Waschanlage zu fahren, auch wenn der Schmutz auf der Windschutzscheibe kaum mehr zu ertragen ist.
Schon ab 18 Uhr des 17. April 2014 ist laut des Amtes für öffentliche Ordnung alles untersagt, was mit Wetten, Sport, Musik, Tanz, Fest oder sonstiger Unterhaltung zu tun hat. Am Samstag um 11 Uhr sind religiöse oder dem Feiertag entsprechende Veranstaltungen, die die Auferstehung Christi besinnlich einleiten, dann wieder erlaubt. Wem Karfreitag trotzdem die Decke auf den Kopf fallen sollte, muss auf Museum, Zoo oder Fitnessstudio ausweichen, die über die gesamten Feiertage geöffnet sind.
Fragen zum Feiertags- und zum Ladenöffnungsgesetz NRW, die das Kölner Stadtgebiet betreffen, beantwortet die Gewerbeabteilung beim Amt für öffentliche Ordnung: T: 0221/221-29879. Mehr Informationen unter www.stadt-koeln.de
Annika Kessel
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