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Einkommensteuererklärung für Rentner

Dienstag, 17. September 2013 | Text: Gastbeitrag

Geschätzte Lesezeit: unter einer Minute

Müssen Renter und Renterinnen eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Müssen Renter und Renterinnen eine Einkommensteuererklärung abgeben? Prinzipiell gilt für die Einkommensteuerpflicht: Ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von € 8004.- (für Alleinstehende) und € 16008.- (bei zusammen veranlagten Verheirateten), müssen auch Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hierbei ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige selber prüfen muss, ob er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Das Argument: Der Fiskus weiß, dass ich Rentner bin und wird mich „von Amts wegen“ über die Steuerpflicht aufklären, ist zwar weit verbreitet, schützt allerdings nicht davor, dass evtl. Steuern hinterzogen werden. Neben der Rente werden, unter anderem auch Mieten, Zinsen und Einkünfte aus Nebenjobs bei dem zu versteuernden Einkommen einbezogen.

Insbesondere die seit 2005 geltende nachgelagerte Rentenbesteuerung führt dazu, dass immer mehr Rentner einkommensteuerpflichtig werden. Für die gesetzliche Rente gilt, ein bestimmter Besteuerungsanteil, der für jeden Rentenjahrgang angehoben wird. Wer zum Beispiel im Jahr 2013 in Rente geht, muss 66 Prozent seiner Rente versteuern. Der jeweils zu Rentenbeginn ermittelte steuerfreie Rentenanteil bleibt zwar lebenslang erhalten, Rentenerhöhungen werden jedoch dem steuerpflichtigen Anteil zugerechnet. Im Kern führt dies dazu, dass ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig wird. Wer ab 2040 in Rente geht, muss dann 100 Prozent seiner Rente versteuern. Als Ausgleich erhöht sich der Vorsorgebetrag, den Berufstätige von der Steuer absetzen können. Weitergehende Informationen geben die Steuerberater im Kölner Süden.

Foto: Sven Teschke

 

Text: Gastbeitrag

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