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Flüchtlingsunterkunft Alteburger Straße – Bürgerinfo nächsten Mittwoch

Freitag, 11. Dezember 2015 | Text: Jörg-Christian Schillmöller

Geschätzte Lesezeit: eine Minute

Seit Wochen schon steht fest, dass die Südstadt eine große, neue Bleibe für Flüchtlinge bekommt: Sie soll entstehen an der Alteburger Straße, auf dem brachliegenden Gelände der ehemaligen Brauerei – und gegenüber vom urbanen Garten NeuLand. Doch bislang wusste niemand so Recht: Wie viele Menschen sollen kommen? Wie werden Sie untergebracht? Was brauchen sie?

Seit Wochen schon steht fest, dass die Südstadt eine große, neue Bleibe für Flüchtlinge bekommt: Sie soll entstehen an der Alteburger Straße, auf dem brachliegenden Gelände der ehemaligen Brauerei – und gegenüber vom urbanen Garten NeuLand. Doch bislang wusste niemand so Recht: Wie viele Menschen sollen kommen? Wie werden Sie untergebracht? Was brauchen sie? Eine Klarstellung vorweg: Hier ist nicht die Stadt Köln zuständig. Es handelt sich vielmehr um eine Landesunterkunft, also mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Erstaufnahme-Einrichtung.

 

Jetzt hat die Bezirksregierung Köln einen Termin für alle Fragen der Kölner Bürger bekanntgegeben: Es ist der kommende Mittwoch, 16. Dezember. Die Info-Veranstaltung findet statt um 19 Uhr in der Aula der Europaschule, Raderthalgürtel 3, 50968 Köln. Rede und Antwort steht dann der stellvertretende Regierungspräsident Wilhelm Steitz. Wir als Redaktion können nur sagen: Geht hin. Informiert euch, stellt Fragen. Und, wenn ihr mögt, lest nochmal unser Interview mit Martina Kastilan, der Leiterin der städtischen Unterkunft an der Koblenzer Straße – nicht weit vom Brauereigelände. Auch in dem Interview geht es gegen Ende um die neue Unterkunft und um die berechtigte Frage: Wie können Bürger helfen?

 

Noch eine Info von uns: Die Erfassung der Flüchtlinge läuft – wenn sie denn klappt – in etwa so ab: Die Menschen kommen nach ihrer Ankunft meist zunächst in die Erstaufnahme-Einrichtungen. Dafür sind die Länder – und als ausführendes Organ in NRW die Bezirksregierungen zuständig. In unserem Fall ist das die Bezirksregierung Arnsberg, die von der Bezirksregierung Köln ausdrücklich unterstützt wird, zum Beispiel bei der Suche nach Gebäuden. Erst im nächsten Schritt sind die Kommunen dran: Sie bekommen dann die Flüchtlinge aus den Erstaufnahme-Einrichtungen zugewiesen. Parallel dazu läuft das Asylverfahren. Hier ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.

 

(jcs)

Text: Jörg-Christian Schillmöller

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