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In die Umweltzone nur noch mit grüner Plakette

Mittwoch, 25. Juni 2014 | Text: Gastbeitrag

Geschätzte Lesezeit: eine Minute

Am 1. Juli 2014 tritt die dritte und letzte Stufe des Luftreinhalteplans für die Stadt Köln in Kraft. Von diesem Tag an dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) in der Kölner Umweltzone fahren.

Am 1. Juli 2014 tritt die dritte und letzte Stufe des Luftreinhalteplans für die Stadt Köln in Kraft. Von diesem Tag an dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) in der Kölner Umweltzone fahren. Betroffen von dem Fahrverbot sind neben Autos ohne oder mit roter nun auch solche mit gelber Umweltplakette.

Während die Stadt Köln für Fahrzeuge mit keiner oder roter Plakette auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann, dürfen Personen- und Lastwagen mit gelber Plakette weiterhin in der Umweltzone fahren, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurde und es nachweislich technisch nicht so nachgerüstet werden kann, dass es eine grüne Umweltplakette bekommt. Weitere Voraussetzungen sind nicht zu erfüllen, die Erteilung einer besonderen Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich.

Die Nichtnachrüstbarkeit muss der Fahrer durch eine entsprechende Bescheinigung
nachweisen, die er bei Fahrten in der Umweltzone mitzuführen und beim Parken hinter der Windschutzscheibe auszulegen hat. In Nordrhein-Westfalen stellt nur der TÜV Rheinland derartige Bescheinigungen aus.
Die Bescheinigung bestätigt gleichzeitig, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen wurde. Sie gibt der Polizei und dem
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Auto mit gelber Umweltplakette in der Umweltzone fahren darf.

Weitere Informationen zur Kölner Umweltzone finden Sie unter www.stadt-koeln.de

Text: Gastbeitrag

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