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Gesellschaft

Ostukraine in der Südstadt

Mittwoch, 28. Mai 2014 | Text: Gastbeitrag | Bild: Bernd Schwabe / CC-BY-SA-3.0

Geschätzte Lesezeit: eine Minute

Eigentlich, sagt der Mann vom Kölner Wahlamt am Sonntagnachmittag am Telefon, eigentlich hätte man mich schon nach einem Ausweis fragen müssen. Schließlich stehe im Wahlgesetz dass sich jeder Wahlberechtigte ausweisen können muss. Deshalb werde auf den Wahlbenachrichtigungen schließlich auch dazu aufgefordert, einen gültigen Ausweis mit zu bringen. Darauf würden die Wahlhelfer in ihren Schulungen von der Stadt auch immer wieder hingewiesen. Tatsächlich sei aber ins Ermessen der freiwilligen Mitarbeiter vor Ort gestellt, ob die Identität auch tatsächlich überprüft wird: „In der Regel sitzen dort Menschen aus der Nachbarschaft und teilen die Wahlunterlagen aus. Die kennen Sie dann ja.“

Ich jedenfalls kannte keine der vier Damen, die da hinter zu kleinen Schultischen saßen, das Wählerverzeichnis abhakten, mir die vier Stimmzettel in die Hand drückten, danach die Wahlbenachrichtigung in kleinste Teile zerrissen und die Urnen bewachten. Und auch sie kannten mich nicht und hätten nicht wissen können, zum wievielten Mal ich an diesem Tag vielleicht bereits nur mit einer Wahlbenachrichtigung abgestimmt hatte. Ob ich diese gedruckten Pappkarten nicht vielleicht im nahegelegenen Altenzentrum „Herz Jesu“ bei dementen älteren, im ebenfalls nahen Krankenhaus der Augustinerinnen bei jüngeren oder im noch näheren Männerwohnheim bei alkoholisierten Herren gegen einen kleinen Obolus oder eine Flasche Kölsch eingesammelt und damit in verschiedenen Wahllokalen bereits mehrfach die Partei meiner Wahl angekreuzt haben könnte. Als ich mich, nachdem die Stimmzettel in den Urnen lagen, erkundigte, warum denn niemand einen Ausweis habe sehen wollen, sah man mich ratlos an. Das sei nicht grundsätzlich vorgesehen, sagt schließlich die älteste der vier Damen: „Nur bei begründetem Zweifel, aber sie sehen nicht so aus.“ Auch zwei und drei Klassenzimmer weiter, in anderen Wahlbezirken, die gleiche Antwort: „Da haben wir ja keine Veranlassung zu.“

Ob ich denn nun, weil keineswegs sicher sei, wem in dieser Grundschule die Wahlscheine ausgehändigt werden, die Wahl anfechten könnte, fragte ich nach. Eigentlich seien das ja Zustände, wie die OECD sie in anderen Regionen wie der Ostukraine anprangere – in denen man je nach Region nach erfolgter Wahl aber immerhin noch den Zeigefinger markiert bekomme. Kollegen hätten aus anderen Stadtteilen über gleiche Erlebnisse berichtet. Das sei wohl theoretisch denkbar, sagt nachdenklich ein Mann mit grauem Schnauzbart und steht von seinem Schülerstuhl auf: „Das hat es aber noch nie gegeben, und Wahlbetrug wäre ja auch eine Straftat.“

 

 

Stefan Koldehoff

Der Autor ist Redakteur beim Deutschlandfunk.

Text: Gastbeitrag

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