Rückschlag für Parkstadt Süd
Freitag, 13. November 2015 | Text: Judith Levold
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Wie vom Oberverwaltungsgericht Münster gestern (12.11.2015) bekannt gegeben, hat ein Urteil die Planungen für die Parkstadt Süd in Köln vorerst gestoppt. Die Sanierungssatzung für das neue Stück Stadt (seit 2013 zum städtebaulichen Sanierungsgebiet erklärt) sei rechtswidrig und demnach unwirksam.
Wie vom Oberverwaltungsgericht Münster gestern (12.11.2015) bekannt gegeben, hat ein Urteil die Planungen für die Parkstadt Süd in Köln vorerst gestoppt. Die Sanierungssatzung für das neue Stück Stadt (seit 2013 zum städtebaulichen Sanierungsgebiet erklärt) sei rechtswidrig und demnach unwirksam. Der Grund laut OVG: es fehlten Bestandteile wie Entwicklungsplan und teilweise Kostenübersicht. Für die Stadtverwaltung bedeutet das: Nachsitzen.
Für die vorläufig letzte Veranstaltung des so genannten Kooperativen Verfahrens hat das zunächst keine Folgen: die Präsentation der Planungs-Ergebnisse findet wie angekündigt am 26.11.2015 ab 17 Uhr im Bürgerhaus Stollweck statt.
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