Umsatzsteuer auf Ebay-Verkäufe?
Samstag, 16. Juni 2012 | Text: Gastbeitrag
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In seinem Urteil vom 26.04.2012 hat der Bundesfinanzhof entschieden, das der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform „Ebay“ zu einer der Umsatzsteuer unterliegenden unternehmerischen Tätigkeit führen kann.
In seinem Urteil vom 26.04.2012 hat der Bundesfinanzhof entschieden, das der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform „Ebay“ zu einer der Umsatzsteuer unterliegenden unternehmerischen Tätigkeit führen kann. Die steuerliche Bewertung hängt hierbei nicht von der beim Einkauf fehlenden Wiederverkaufsabsicht des Verkäufers ab. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände ergreift und sich ähnlicher Mittel wie ein Händler bedient. Erfolgt der Verkauf in erheblichem Umfang, liegt keine pure private Vermögensverwaltung mehr vor.
Wer sich unsicher ist, ob er seine Ebay-Einkünfte steuerlich gelten machen muss oder nicht, wendet sich an Ralph Ley, den Steuerberater in Bayenthal.
Ralph Ley Steuerberatung – Goltsteinstraße 96 – T: 0221 9959930 – info@steuerberater-ley.de
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