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Gesellschaft

Und weiter tobt der Kampf um zwei zusätzliche Schäferstündchen

Donnerstag, 2. August 2018 | Text: Susanne Wächter | Bild: Susanne Wächter

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

War es blauäugig oder haben diejenigen, die gegen das Brauhaus in der Elsaßstraße ein 26seitiges Beschwerdeprotokoll angefertigt haben, einfach nicht nachgedacht? Wie dem auch sei, für die Verfasser könnte es unangenehm werden. Ihr Dokument verstößt wohl gegen die Datenschutzverordnung, wie der Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten gegenüber meinesuedstadt sagt.

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Was bisher geschah: Im Streit um die Öffnungszeiten des Brauhauses Johann Schäfer haben sich einzelne Nachbarn bei der Stadt beschwert. Ein Paar hat besonders akribisch agiert und ein umfangreiches Protokoll angefertigt. Es enthält Fotos, die Gäste des Johann Schäfer vor der Tür des Lokals zeigen. Sie rauchen, sie unterhalten sich. Die meisten Fotos sind kurz nach 22 Uhr geschossen. Die Uhrzeit nebst Datum ist jeweils vermerkt. Soweit so detalliert, wäre da nicht auch noch der Verteiler, über den das Schreiben verschickt wurde. Neben der städtischen Ordnungsbehörde erhielten es diverse Orts-, Landes-, Bundespolitiker und andere.

Berechtigtes Interesse oder nicht?

Wie der Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten Daniel Strunk auf Nachfrage per Mail schreibt, ist „das Fotografieren und die Weitergabe der Fotos an die Ordnungsbehörde grundsätzlich datenschutzrechtlich problematisch.“ Die Bildaufnahmen und deren Weitergabe könnten allerdings dann richtig sein, wenn die Verarbeitung zur „Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Personen überwiegen“, sagt Strunk weiter. Fraglich sei allerdings, ob das verfolgte Ziel, Ruhestörungen zu unterbinden, ein berechtigtes Interesse darstelle. Ein „dezidiertes Beschwerdeprotokoll“ hätte möglicherweise auch ohne Fotos ausgereicht.

Überprüfung aller Gastronomiebetriebe

Problematisch ist nicht nur die Sache mit dem Protokoll. Problematisch könnte auch der Bebauungsplan für alle ansässigen Gastronomen werden. Wie Rainer Straub, Leiter des Bauaufsichtsamt sagt, könne er nicht ausschließen, „dass die im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens provozierte Überprüfung feststellt, dass der eine oder andere Betrieb längere Öffnungszeiten praktiziert als baurechtlich zugelassen“. Weil der Eigentümer des Hauses Elsaßstraße 6 die Stadt beschuldige, er werde gegenüber anderen Eigentümern benachteiligt, habe die Stadt ein großes Interesse daran, dem mit Transparenz zu begegnen, schreibt Straub weiter. Die Sache ist verzwickt, die Bebauungspläne kompliziert. In der Elsaßstraße sind verschiedene Gebiete ausgewiesen. Es gibt besondere Wohnbebauung und es gibt Bereiche, in denen ist eine Mischung von Wohnen und Gewerbe möglich.

Wohnen sollte attraktiver werden

Absicht bei der Aufstellung des Bebauungsplans war, im gesamten Plangebiet die Wohnnutzung in Teilbereichen vor alles andere zu stellen. Deshalb sind Gastronomiebetriebe in den Bereichen, die als besonderes Wohngebiet ausgewiesen sind, nur ausnahmsweise genehmigt, wie Straub betont. „Da die Wohnnutzung geschützt werden sollte, insbesondere in der Nacht, lässt sich leicht nachvollziehen, dass, wenn Schank- und Speisewirtschaften schon nicht generell ausgeschlossen wurden, was möglich gewesen wäre, die Verwaltung die ausnahmsweise Zulassung der Betriebe mit der Nachtzeit verknüpfte. Lärmtechnisch beginnt um 22 Uhr die sensible Nachtzeit“, sagt er.

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Ausgenommen bei der ganzen Sache ist die Wagenhalle in der Vondelstraße. Sie wird gern als Beispiel für die Ungerechtigkeiten in der Elsaßstraße angeführt. Denn dort ist ebenfalls ein besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Trotzdem darf die Gastronomie dort bis nach Mitternacht öffnen. Das liegt daran, dass die Ratspolitiker vorausschauend das Gebäude der Wagenhalle im Jahr 2005 ausdrücklich aus den einschränkenden Festsetzungen herausnahmen. Vier Jahre später zog das Comedia-Theater ein, kurze Zeit später die Gastronomie in die ehemalige Feuerwache. Die städtische Immobilie wurde ohne Probleme gewinnbringend vermarktet.

Text: Susanne Wächter

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Kommentare

  • Christa Gronewald-Cömert sagt:

    Hallo Frau Wächter,
    wir fühlten uns von Ihrem Artikel sehr angesprochen, da wir Anwohner gleichsam von eine Gaststätte in unvergleichlicher Art und Weise der Lärmbelästigung bis 5.00 Uhr am Wochenende und mitunter auch in der Woche , ausgesetzt sind. Wir würden gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen und uns sehr freuen, wenn Sie auch unsere Situation veröffentlichen könnten, da all unsere bisherigen Versuche Hilfe von Seiten des Ordnungsamtes, der Presse und Parteipolitiker ohne Resonanz blieben.
    Über eine Rückantwort würden wir uns sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gronewald-Cömert

  • Thomas Wischhof sagt:

    Warum Wohnen Menschen mitten in der Stadt, die ruhe haben möchten ? Köln hat das Glück das es ein schönes ruhiges Umland hat. Und man sollte mal anfangen zu denken. Gastro bring sehr gute Steuern ein. Und wie ist das mit dem Rauchverbot ? Wo sollen die Leute den hin ? LG

  • David sagt:

    Natürlich kann man nicht erwarten, dass es mitten in einem lebendigen Viertel so ruhig ist wie im Umland.

    Man sollte aber vorsichtig sein, und nicht jeden, der sich über Lärm beklagt, gleich mit dem Argument mundtot machen, er möge doch bitte nach Bergheim oder Brühl ziehen,

    Meiner Meinung nach ist in der Südstadt gerade eine äußerst ungute Entwicklung im Gange:
    es ist nicht mehr zu übersehen, dass sich unser Viertel vor allem am Wochenende mit eben jenen Umlandbewohnern füllt, die hier Essen gehen und „mal so richtig Party machen“ wollen, bevor sie dann wieder in ihren ruhigen Vororten verschwinden und ausschlafen, während die Anwohner hier bis spät nachts das Gejohle vor dem Schlafzimmerfenster ertragen müssen.
    Diesen Trend haben inzwischen auch Gastronomen bzw. Gastronomen in spe bemerkt und wollen sich möglichst alle ein Stück vom Kuchen abschneiden.

    Und so werden Brauhäuser aufgemacht, wo nie Gasronomie-Betriebe waren, stellen etablierte Läden flugs zwei, drei Tische mehr auf die Straße, und wenn die Besitzerin einer angestammten Kneipe aufhört, dann sichert sich ein Jung-Kneipier schnell die Nachfolge … vermutlich, um den Bestandschutz bei den Öffnungszeiten nutzen zu können.
    Ergebnis: die Anwohner, die bisher friedlich mit der ruhigen Oma-Kneipe koexistierten, haben auf einmal am WE einen kleinen Brüsseler Platz vor der Nase.
    Aber – ach ja: Sie können ja wegziehen.

  • Mr. X sagt:

    BTW… Der Name der Beschwerdeführerin ist Valentina K****, ihrerseits SPD-Politikerin und eigentlich Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft! Somit sollte sie sich eigentlich gar nicht in Köln sufhalten, weil sie in ihrer Aufgabe ala Beamte in Erfurt genügend zu tun haben sollte…

    Ein ehemaliger SPD-Wähler

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