Arzneimittel-Dschungel
Montag, 18. Juni 2012 | Text: Gastbeitrag
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Viele Patienten sind verwirrt, wenn sie in der Apotheke plötzlich ein anderes Medikament erhalten als ihr gewohntes. Manchmal müssen sie dafür noch nicht einmal etwas zuzahlen. Grund dafür könnte ein neu abgeschlossener Rabattvertrag ihrer Krankenkasse mit einem bestimmten Arzneimittelhersteller sein.
Viele Patienten sind verwirrt, wenn sie in der Apotheke plötzlich ein anderes Medikament erhalten als ihr gewohntes. Manchmal müssen sie dafür noch nicht einmal etwas zuzahlen. Grund dafür könnte ein neu abgeschlossener Rabattvertrag ihrer Krankenkasse mit einem bestimmten Arzneimittelhersteller sein. Die Versicherten dieser Kasse erhalten dann in der Regel nur noch das Medikament dieses Herstellers.
Oftmals handelt es sich dabei um sogenannte Generika. Diese Arzneimittel haben den gleichen Wirkstoff wie das Originalprodukt, haben die gleiche Dosierung, können jedoch andere Hilfsstoffe enthalten und mit anderen Technologien hergestellt worden sein. Generika sind in der Regel deshalb wesentlich preisgünstiger als das Markenprodukt, weil keine Forschungskosten anfallen. Damit die forschenden Arzneihersteller die Kosten für die Entwicklung des Medikaments auf den Preis umlegen können, sind neue Arzneimittel in den ersten sieben Jahren patentgeschützt. Erst nach Ablauf dieses Schutzes dürfen Generika hergestellt werden.
Verordnet der Arzt ein Medikament, kann in der Apotheke ein gleichwertiges günstigeres Medikament an den Patienten gegeben werden, beispielsweise weil ein Rabattvertrag dies vorschreibt. Allerdings hat der Arzt die Möglichkeit, auf dem Rezept ‚aut idem‘ anzukreuzen. ‚Aut idem‘ bedeutet ‚oder ein Gleiches‘. Durch das Kreuz schließt er jedoch paradoxerweise den Austausch mit einem anderen Produkt aus. Unter Umständen kommen dadurch Mehrkosten auf den Patienten zu. Denn für verschreibungsfähige Medikamente wurden Festbeträge gesetzlich festgelegt. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal diesen Preis. Verordnet der Arzt ein teureres Medikament, muss der Patient die Mehrkosten selbst zahlen.
Hinzu kommt noch die Zuzahlung. Diese beträgt zehn Prozent des Medikamentenpreises, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro.
Wer bei der Zuzahlung für teure Medikamente sparen möchte, kann sich erkundigen, ob ein sogenannter Reimport möglicherweise günstiger ist. Dabei handelt es sich um ein Mittel, das in Deutschland produziert und ins EU-Ausland exportiert wurde. Von dort wird es wieder nach Deutschland importiert, allerdings zu einem im Ausland häufig günstigeren Preis.
Wer Fragen hat, wendet sich an den Apotheker seines Vertrauens.
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