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Gesellschaft

Eine Sperrfrist ist eine Sperrfrist ist eine Sperrfrist.

Freitag, 3. Mai 2013 | Text: Gastbeitrag | Bild: Meinesuedstadt.de

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Es sei denn, wir sind in Köln. Der Duden sagt: Eine Sperrfrist ist ein „Zeitraum, in dem bestimmte Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen.“ Manchmal betrifft das auch uns. Was machen wir als Redakteure, wenn wir von einer brisanten Nachricht in Köln zwar seit Wochen wissen, sie aber – sagen wir mal bis kommenden Donnerstag, 12 Uhr – nicht veröffentlichen dürfen?

Denn: Jemand – in diesem Fall die Quelle der Nachricht, der Inhaber der Idee – hat diese Sperrfrist festgelegt. Damit hat er/sie bestimmt, dass alle Kölner Medien erst ab Donnerstag, 12 Uhr, über seine Idee berichten sollen. Das kann hart sein. Es juckt uns Redakteure in allen zehn Fingern, die Nachricht doch schon vor Ablauf der Frist auf den Markt zu werfen. Denn die Nachricht hat explosives Potenzial. Sie hat das Zeug, die Politik aufzumischen, das Stadtbild zu verändern, und ein Riesen-Interesse der Öffentlichkeit zu wecken. Denn: es geht um den umstrittenen Museumsbau auf dem Kölner Rathausplatz.

Doch wir sind gut erzogen und glauben an die Verbindlichkeit einer Absprache: Wir beißen die Zähne zusammen und halten uns an die Sperrfrist. Wie wir inzwischen recherchiert haben, wären wir rechtlich dazu nicht verpflichtet gewesen. Edda Kremer vom Deutschen Presserat klärt uns auf: „Die Sperrfrist ist nicht mehr im Pressekodex festgeschrieben, in dem es um das Berufsethos geht. Bei einer Sperrfrist handelt es sich um eine Absprache zwischen Veranstalter und Redaktion.“ Ein Beispiel, warum Sperrfristen sinnvoll sein können: Eine Rede ist noch nicht gehalten, der Text wird aber schon verbreitet. Oder: Ein Veranstalter möchte nicht, dass Informationen durchsickern und setzt darauf, dass alle Medien die gleiche Chance und den gleichen Termin bekommen.

Anders formuliert: Die Sperrfrist ist zwar seit 2006 nur noch ein gentleman‘s agreement – aber wir finden es durchaus „gentle“, wenn sich beide Seiten daran halten. Die Betonung liegt auf „beide“. Edda Kremer vom Presserat erzählt uns, dass Medien immer wieder Sperrfristen durchbrechen – zum Beispiel, weil es ein besonderes öffentliches Interesse an der Nachricht gibt. Rechtliche Folgen hat das keine.

Nur: Unser Fall ist delikater. In unserem Fall hat derjenige die Frist gebrochen, der sie selbst gesetzt hat. Was die Sperrfrist gänzlich ad absurdum führt. Das heißt: Er erlaubt einem Kölner Medium, die Nachricht vorab zu veröffentlichen – und er sagt den anderen Medien, die sich brav an die Sperrfrist halten, nichts davon.

Was für ein Deal mag ihn dazu bewogen haben? Hat er die Sperrfrist freiwillig gebrochen? Oder vielleicht nicht ganz freiwillig? Wurde er womöglich von dem besagten Kölner Medium geködert? Oder gar unter Druck gesetzt? Wurde ihm eine besonders ausführliche Berichterstattung versprochen? Tatsache ist: An jenem Donnerstag erscheint – weit vor 12 Uhr – ein Artikel über die brisante Nachricht plus Interview mit der Quelle.

Edda Kremer vom Presserat versteht, dass wir angefressen sind. Zitat: „In dem von Ihnen geschilderten Fall stellt sich die Frage nach dem Sinn einer Sperrfrist. Es ist verständlich, dass das Ganze für die Konkurrenzmedien in Köln ein ärgerlicher Vorgang ist. Denn: Wer eine Sperrfrist setzt, der sollte sie nicht nur selbst halten. Er sollte auch alle Betroffenen gleich behandeln. Geschieht das nicht, kann derjenige beim nächsten Mal nicht erwarten, dass man ihm nochmal vertraut. Die zukünftige Vertrauensbasis ist angeknackst.“

Wir finden: Es kann nicht schaden, Absprachen ernst zu nehmen. Sich an seine Kinderstube zu erinnern und den dringenden Wunsch, Erster zu sein, nicht über alles zu stellen. Für uns wird deshalb auch die nächste Sperrfrist eine Sperrfrist bleiben (es sei denn, wir bekommen sie von der gleichen Quelle gesetzt). Das ist einfach eine Frage von Charakter.

 

 

Autoren: Judith Levold und Jörg-Christian Schillmöller
 

Text: Gastbeitrag

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