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Rheinauhafen: Schiffe dürfen wieder anlegen

Donnerstag, 27. September 2018 | Text: Judith Levold

Geschätzte Lesezeit: unter einer Minute

Im Februar waren die Festmachvorrichtungen an der Kaimauer im Rheinauhafen stillgelegt worden – Binnenschiffer konnten dort nicht mehr für Landgänge anlegen, was massiven Protest hervorgerufen hatte. Inzwischen hat die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) die Festmachvorrichtungen an der Kaimauer des Rheinauhafens auf Zugfestigkeit überprüft und hebt das für den 1,4 Kilometer langen Abschnitt zwischen Severinsbrücke und Autoabsetzanlage Höhe Südbrücke geltende Festmachverbot wieder auf, allerdings nur so lange, bis die geplante endgültige Lösung mit der Installation von Dalben im Rheinauhafen umgesetzt werden kann.
Ab 1. Oktober 2018 also dürfen Schiffe dort unter bestimmten Auflagen wieder festmachen (z.B.nur bei maximaler Schiffsbreite 9,50 und nicht mehrere Schiffe nebeneinander etc.).

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Für Schiffe, die künftig im Rheinauhafen festmachen, gilt neben den Auflagen auch ein zusätzliches Nutzungsgebot des dort zur Verfügung gestellten Landstroms – die an Bord benötigte Energie darf nicht mehr über die eigenen Dieselmotoren gewonnen werden, sondern ist von einem der zehn Stromtankstellen im Rheinauhafen abzunehmen. Zum Wohl von Anwohnern und Passanten vermeidet dies erhebliche Belästigungen durch Abgase und mindert die Geräuschemissionen.

Text: Judith Levold

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