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Gesellschaft Politik

Einmal Rauchen 35€

Donnerstag, 19. September 2013 | Text: Gastbeitrag | Bild: Tamara Soliz

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Vier Monate ist es nun her – am 1. Mai 2013 ist das Nichtraucherschutzgesetz landesweit in Kraft getreten. Ein Thema, das kontrovers diskutiert wird: Die einen freuen sich über rauchfreie Kneipen, die anderen machen sich Sorgen um die Zukunft der Gaststätten. Die Nichtraucher sagen, die Neuregelung komme den Angestellten entgegen; die Raucher fühlen sich in ihrer Freiheit beraubt. Kurzum: Das neue Gesetz sorgt für Streit. Wie hat sich die Regelung in den ersten vier Monaten bewährt? Ist die Angst vor einem „Kneipensterben“ berechtigt? Was halten die Südstädter von der momentanen Situation?

Ein Rückblick. Die erste Fassung des Raucherschutzgesetzes von 2008 gab Wirten die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten oder reine Raucherclubs zu eröffnen. Im November 2012 gab es dann aber eine Mehrheit für den Gesetzesentwurf von SPD und Grünen – und so folgte im Mai dieses Jahres dann das uneingeschränkte Nichtrauchergesetz, und zwar für ganz Nordrhein-Westfalen. Zum Unmut manches rauchenden Karnevalisten ist das Rauchen jetzt auch in Festzelten verboten.

 

Nur auf rein privaten geschlossenen Gesellschaften ist das Rauchen noch freigestellt. Wer als Gast rechtswidrig in der Gaststätte raucht, der muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen – die Betreiber sogar mit bis zu 2500 Euro.? Und das gilt für alle Arten des Rauchens. Es wird nicht unterschieden zwischen Zigarette, Zigarre, E-Zigarette, Kräuterzigarette und Wasserpfeife (Shisha).

„Ich halte gar nichts von dem Nichtraucherschutzgesetz. Das Vorgängergesetz hat aber auch nichts getaugt“, sagt Detlef Weisweiler – Wirt der „Ubier-Schänke“ – im Gespräch mit „Meine Südstadt“. Er selbst raucht seit 10 Jahren. Und er findet, durch die Erlaubnis, Raucherbereiche einzurichten, sei eine Wettbewerbsverzerrung entstanden. Große Gaststätten mit mehr als einem Raum seien privilegiert gewesen gegenüber den kleineren Eckkneipen, denen es kaum möglich gewesen sei, Raucherbereiche abzugrenzen.

 

„Es ist albern, beispielsweise an den Tischen eins bis zehn das Rauchen zu erlauben. Der Rauch verteilte sich eh im ganzen Raum“, erzählt ein Gast, der sich darüber freut, ab jetzt ungestört von Rauchern sein Essen genießen zu können. Kaum überraschend: Viele Nichtraucher freuen sich über die rauchfreien Kneipen. „Der Qualmgeruch in der Kleidung am nächsten Morgen war schon sehr unangenehm!“, sagt einer von ihnen vor der „Ubier-Schänke“.

Dass eine rauchfreie Kneipe auch weiterhin sehr gut läuft, das bestätigt die Weinkneipe „Zur alten Wettannahme“ in der Alteburgerstraße: Dort – so hören wir – genießen die Gäste das rauchfreie Essen und Trinken innerhalb der Gaststätte sehr, und sie kommen zahlreich.

Ganz anders die Raucher: Viele von ihnen – zum Beispiel vor dem „Mainzer Hof“ und dem „Terrarium“ in der Südstadt – sind sich einig: Bier, Zigarette, Fußball und gute Gesellschaft gehören zu einem gemeinschaftlichen Abend in der Kneipe dazu. Da ist die Zigarette nur schwer weg zu denken. Ob sie im Winter bei Minusgraden genauso gerne für ein paar Minuten vor der Tür stehen werden, darüber sind sich nicht alle sicher. „Ab und zu trifft man sich schon lieber zu Hause“, bestätigt eine Raucherin.

Auch Detlef Weisweiler von der „Ubier-Schänke“ beobachtet, dass die Gäste seit der Gesetzesverschärfung kürzer in der Kneipe bleiben – und nicht mehr so viel konsumieren wie vorher. Denn: Getränke dürfen zum Rauchen nicht mit vor die Tür genommen werden. Zumindest nicht nach 23 Uhr, wenn die Außengastronomie schließen muss. ?

 

 

Statt zu konsumieren stehen die Gäste also einfach so da draußen und unterhalten sich, und das erbost was vor allem bei der „Ubier-Schänke“ den ein oder anderen Anwohner, der dann auch schon zum Telefon griff, als die Lautstärke nach 22 Uhr die vom Ordnungsamt erlaubten 35 Dezibel überstieg. Detlef Weisweiler erklärt die Störungen mit dem schönen Wetter im Sommer. Mit den hohen Temperaturen am Abend verschwänden wohl auch mehr ruhestörende Gäste. ?Er schlägt als alternative Lösung vor, sowohl reine Nichtraucherkneipen als auch Raucherkneipen zu eröffnen und den Gästen den Besuch freizustellen. Nichtraucherkneipen sollten dann aufgrund ihres möglicherweise kleineren Einkommens mehr gefördert werden. Und, meint er: Verbote seien in diesem Fall der falsche Ansatz.

Im vergangenen Sommer gab es 12 Demonstrationen mit tausenden Teilnehmern in mehreren Städten (Düsseldorf, Köln, Düren, Münster, Krefeld, Bergheim, Bonn, Aachen und Neuss). Dabei ging es darum,  sich öffentlich gegen das absolute Rauchverbot auszusprechen. Im Rahmen des Aktionsbündnisses „NRW genießt“ folgte auf den „Smokers Walk“ das Volksbegehren „Nichtrauchen – Rauchen – Wahlfreiheit NRW“, welches 4.000 Unterschriften sammelte, mit dem Ziel, die gesetzliche Verschärfung des Rauchverbots aufzuheben. Die Mindestanzahl für einen solchen Antrag beträgt 3.000 Unterschriften. Für einen erfolgreichen Volksentscheid würden 8% der Stimmberechtigten aus NRW (etwa 1 Million Stimmen) benötigt.

Ob es in absehbarer Zukunft also eine weitere Gesetzesänderung geben wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin sollte man sich vielleicht am Bundesland Bayern orientieren: Dort zumindest sind seit Juli 2010 trotz eines ausnahmslosen Rauchverbots die befürchteten Umsatzrückgänge ausbleiben. Langfristig stieg der Umsatz der Gastronomie sogar um 3,6%.

 „Die Umstellung wird für die meisten Raucher schwierig sein, jedoch macht das Gesetz langfristig gesehen großen Sinn“, plädiert ein Nichtraucher vor der „Ubier-Schänke“. Er findet, die Akzeptanz der Leute werde mit der Zeit schon erreicht. Das Gesetz nochmals zu ändern und wieder Ausnahmen einzuführen, sei problematisch für die Gleichberechtigung der Kneipen. Wenn, dann solle – wie jetzt – das Rauchverbot in allen Gaststätten gelten.
 

 

Die Autorin, Theresa Mainka, ist Kölnerin von Geburt und machte gerade ihr Abitur. Sie spielt Saxophon und interessiere sich für ferne Länder.

Text: Gastbeitrag

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