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Fit für „Sepa“?

Montag, 30. September 2013 | Text: Gastbeitrag

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In den verganenen Wochen haben die Unernehmer in der Südstadt ein Schreiben ihrer Bank erhalten und wurden über den zum 1. Februar 2014 in Kraft tretenden Zahlungsverkehr in Europa unter SEPA (Single Euro Payments Area) informiert.

In den verganenen Wochen haben die Unernehmer in der Südstadt ein Schreiben ihrer Bank erhalten und wurden über den zum 1. Februar 2014 in Kraft tretenden Zahlungsverkehr in Europa unter SEPA (Single Euro Payments Area) informiert. Das EU-weit geltende Verfahren ersetzt die nationalen Zahlverfahren und bringt geänderte Anforderungen für seit Jahren eingespielte Prozesse im Zahlungsverkehr. Das bedeutet insbesondere für Unternehmer Aufwand, um die Liquidität zu sichern. Insbesondere Rückweisungen von Zahlungen aus formellen Gründen sollten vermieden werden.  
Die wichtigsten Neuerungen fasste Steuerberater Ralph Ley für „Meine Südstadt“ zusammen:

•    Ablösung von Kontonummern und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifer Code)
•    Keine Unterscheidung mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen
•    Die SEPA-Lastschrift ersetzt die Abbuchungs-/Einzugsermächtigungsverfahren
•    Geänderte Anforderungen an die Abwicklung im Lastschriftprozess  
Betroffene Unternehmer sollten frühzeitig die Einführung der SEPA-Lastschriften planen, damit auch pünktlich zum 1. Februar 2014 die Zahlungen eingezogen werden können. Weitere Fragen zum „Sepa“-Verfahren beantwortet Ralph Ley Steuerberatung.

 

Text: Gastbeitrag

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