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Gesellschaft Politik

Flüchtlingsunterkunft in Bayenthal im Wandel

Freitag, 31. März 2017 | Text: Judith Levold | Bild: Dirk Gebhardt

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die große Flüchtlingsunterkunft an der Alteburger-/Schönhauser Straße hat sich gerade verändert. Zum einen gab es einen Statuswechsel, zum anderen seit 1. April einen neuen Träger, um den Betrieb der Einrichtung zu leiten und die Menschen dort zu versorgen. Die Johanniter, die bislang dort tätig waren, wurden vom Malteser Hilfsdienst e.V. abgelöst, nachdem die Bezirksregierung Köln die Rahmenverträge neu ausgeschrieben hatte.

Im Frühjahr 2016 war „das Dorf“ -nach und nach fertiggestellt und für maximal 960 Menschen konzipiert- sukzessive bezogen worden. Seither lebten dort zeitweise an die tausend Geflüchtete, aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, aber auch zunehmend schwarzafrikanischen Ländern wie Ghana, Nigeria oder Eritrea.

Das Camp war bislang eine Zentrale Unterbringungs-Einrichtung (ZUE) des Landes NRW, in der Geflüchtete theoretisch 3-6 Wochen, praktisch aber oft monatelang blieben. Zum Jahreswechsel 2016/17 wurde es jedoch eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes, in der neu angekommene Flüchtlinge nur sehr kurz bleiben sollen, um dann in andere ZUE überzusiedeln, wo sie auf die endgültige Zuweisung in Kommunen und damit die jeweils städtischen Unterkünfte warten müssen.

 

In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes soll die „Verweildauer“ nach den gesetzlichen Maßgaben nur wenige Tage betragen. Der Aufenthalt von Geflüchteten dort dient im wesentlichen ihrer Registrierung. Wie Claus Ulrich Prölß vom Kölner Flüchtlingsrat erklärt, werden Neu-Ankömmlinge aus der Einrichtung in so genannte Ankunftszentren des Bundesamtes f. Migration und Flüchtlinge gefahren, „Das nächstgelegene befindet sich in Bonn, wenn es hier einen Dublin-Treffer gibt, also wenn sich herausstellt, dass jemand bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde oder dort gar einen Asylantrag gestellt hat, so kommt er gleich in eine spezielle Unterkunft, von wo aus seine Rückführung in das als zuständig ausgemachte Drittland organisiert wird.“

 

Die Zeit in einer Erstaufnahme diene aber auch dem medizinischem Check sowie ersten Schritten im Hinblick auf Asylantragsverfahren, so Prölß. Das Beratungsbüro des Kölner Flüchtlingsrates innerhalb der Einrichtung an der Schönhauser Straße bleibe deshalb auch bestehen bzw. werde sogar ausgebaut, so Prölß weiter. Erst kürzlich hatte der Kölner Flüchtlingsrat in Zusammenarbeit mit Kölner Filmemachern einen Info-Film in 17 Sprachen für Geflüchtete und deren ehrenamtliche Helfer produziert – die Wichtigkeit der so genannten „Anhörung“ als erstem Schritt im Asylverfahren sowie wertvolle Tipps sind darin leicht verständlich erklärt www.asylindeutschland.de

 

Das pädagogische sowie sozial- und asylberatungsspezifische Angebot in der Einrichtung wird sich den neuen Gegebenheiten anpassen, wie die Johanniter in Info-Schreiben an ihre ehrenamtlichen Kooperationspartner mitteilten.

Intensive eherenamtliche Arbeit mit den Flüchtlingen, wie etwa regelmäßiges Vorlesen und Spielen mit den Kindern dort, dürfte sich bei den kurzen Aufenthaltszeiten erübrigen – den bislang aktiven Ehrenamtlern wurden deshalb künftige Aktivitäten mangels Bedarf zunächst abgesagt.

Insgesamt für zwei Jahre sollte das Gelände an  Alteburger- und Schönhauser Straße, das dem landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) gehört und inmitten des städtischen Sanierungsgebiets Parkstadt Süd liegt, für eine Landesflüchtlingsunterkunft genutzt werden. So hatte es in einer Informationsveranstaltung im Dezember 2015 der stellvertretenden Regierungspräsidenten Wilhelm Steitz gesagt.

 

Text: Judith Levold

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