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Politik

Rollkoffer adé

Dienstag, 19. März 2019 | Text: Susanne Wächter | Bild: Susanne Wächter

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im September letzten Jahres formierten sich NachbarInnen und machten die Stadt vehement auf die illegale Vermietung von zehn Wohnungen aufmerksam (wir berichteten). Mit Erfolg wie sich zeigt. Um die Rollkoffer ist es still geworden. Aber auch ansonsten lebt in dem Haus nun niemand mehr, wie bei dem letzten Treffen der Nachbarschaftsinitiative im „Ohr“, nur einen Steinwurf von besagtem Haus entfernt, diskutiert wurde. Und das soll sich ändern.

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Etappensieg im Ferkulum 16

„Wir werten das Ende der SmartEstate Immobilien GmbH im Ferkulum nur als Etappensieg, da unsere Forderung, das Haus in preisgünstige Mietwohnungen zurückzuwandeln, noch nicht erfüllt ist“, heißt es auf der Webseite der Initiative. Deren Mitglieder fürchten, dass dort nun hochpreisige, möblierte Vermietung der zehn Wohnungen Realität wird. Deshalb fordern sie die Stadt auf, bei einem Eigentümerwechsel vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und als neuer Vermieter des Ferkulum 16 preisgünstigen Wohnraum zum Preis von maximal 8 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung zu stellen.

Begegnungsraum der Initiative „Das Ohr“ im Ferkulum

Längst, so erzählte ein Nachbar an dem Abend im „Ohr“, soll sich auch eine Willkommensinitiative interessiert haben, dort Flüchtlinge mit Bleiberecht unterzubringen. Dies sei daran gescheitert, dass der Vermieter mit nur einem, maximal zwei Mietern einen Vertrag schließen wollte. Ob dies wirklich stimmt, bleibt Spekulation an diesem Abend. Wie eine Nachfrage beim Wohnungsamt der Stadt ergab, ist die Stadt durchaus interessiert daran, das Haus zu mieten oder zu kaufen. Es käme ganz auf den Preis an, lässt Josef Ludwig, Leiter des zuständigen Amtes durchscheinen, schränkt aber gleichzeitig ein, dass man mit dem Eigentümer noch nicht in Kontakt stehe.

Zweckentfremdung – auch bei längerem Leerstand

Weil das Haus nun leer stehe, warf Maike Drinzig in die Runde, sei es am besten, mit Transparenten an der Hausfassade auf den Leerstand aufmerksam zu machen. Schließlich sei auch Wohnungsleerstand nicht mit der Wohnraumschutzsatzung, die in Köln seit April 2014 in Kraft getreten ist, zu vereinbaren. So liegt demanch eine Zweckentfremdung auch dann vor, wenn Wohnraum länger als drei Monate leer steht. „Natürlich werden wir uns den Leerstand jetzt in Bezug auf die bestehende Wohnraumschutzsatzung anschauen. Zunächst werden wir den Eigentümer anhören und dann sehen wir weiter“, sagt Ludwig zu derzeitigen Stand der Dinge auf Nachfrage.

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Große Demo am 6. April in den Innenstadt

Währenddessen formiert sich ganz grundsätzlicher Widerstand gegen den Wohnraummangel und die steigenden Mieten in der gesamten Stadt. Am 6. April ziehen Initiativen wie die aus der Südstadt durch die Innenstadt, um auf Mietenwahnsinn und Verdrängung aufmerksam zu machen. Auch die Südstädter wollen sich mit einem „Rollkofferblock“ beteiligen. Zwar seien die Ferienappartements nicht in erster Linie Gegenstand der Demo, doch trügen die Ferienwohnungen zu erhöhten Mieten und Verdrängung bei.

Im Ferkulum

Auch hier, in derselben Straße wie das Rollkofferhaus: Ferienwohnungen

Etliche Ferienappartements in der Südstadt

Das Haus im Ferkulum 16 ist nicht das einzige in der Straße, auch grundsätzlich gibt es etliche Ferienappartements in der Südstadt, wie Ursula Große- Grollmann an dem Abend bemerkt. Sie hat es sich zur mühsamen Aufgabe gemacht, Vermietungsportale wie Airbnb durchzuforsten, um herauszufinden, welche Häuser der Südstadt eventuell illegale Ferienappartements verbergen. Das aber sei nicht so einfach, weil die Portale keine Adressen und nur die verfügbaren Bilder mit Blick in die Umgebung ein Anhaltspunkt böten, um zu erkennen, wo in der Südstadt sich die besagten Immobilien befinden.

Grundsätzlich fordert die Initiative, den „Bestandsschutz auch für alte Ferienwohnungen nach Berliner Vorbild aufzuheben. Das heißt: Auch Ferienwohnungen, die vor Juli 2014 angemeldet wurden, müssen in Wohnraum umgewandelt werden.“ So steht es auf der Webseite. Bezahlbares Wohnen müsse Vorrang vor touristischer Unterbringung haben.

Wohnraumschutzsatzung ist schwammig

Ob die zwei Ferienappartments, die über das Lokal Odessa abgewickelt werden und direkt dem Lokal gegenüber liegen, legal sind, wollen die Nachbarn auch noch herausfinden. Nach der Wohnraumschutzsatzung müssen Betreiber solcher Appartments eine Genehmigung der Stadt einholen. Doch sei diese Formulierung sehr schwammig. So heißt es in der Wohnraumschutzsatzung unter Paragraf 5, dass „eine Genehmigung insbesondere dann erteilt werden kann, wenn ein beachtliches und verlässliches Angebot an Ersatzwohnraum im Stadtgebiet angeboten wird.“ Davon könne nicht die Rede sein, meinen die aktiven Nachbarn und haben es sich zur Aufgabe erklärt, möglichst vielen Fällen nachzugehen. Die Schutzsatzung der Stadt sei in großen Teilen sehr schwammig.

Text: Susanne Wächter

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