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Aus für den verkaufsoffenen Sonntag

Mittwoch, 31. Oktober 2018 | Text: Judith Levold | Bild: www.abcsuedstadt.de

Geschätzte Lesezeit: unter einer Minute

Beim von der ABC Südstadt IG initiierten „Kulturherbst“ im Veedel bleiben die Läden geschlossen: Das Verwaltungsgericht hat nach einem Antrag von ver.di, den geplanten verkaufsoffenen Sonntag per Eilverfahren unterbunden – am kommenden Sonntag, 4.11., sollten rund um den Chlodwigplatz Lesungen, Ausstellungen und andere Sonderaktionen mit Shopping von 13-18h kombiniert werden. Die Stadt Köln will, wie das Amt für öffentliche Ordnung den Veranstaltern von der ABC Südstadt mitteilte, Beschwerde gegen die Entscheidung vorm OVG einlegen, diese habe jedoch keine aufschiebende Wirkung.

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Der Rat der Stadt hatte dem verkaufsoffenen Sonntag zugestimmt, weil er im öffentlichen Interesse sei und der Belebung des Viertels diene, in dem zu viele Einzelhandelsimmobilien leer stünden. Das Kölner Verwaltungsgericht ist nun dieser Argumentation nicht gefolgt und hat zur Begründung dargelegt, aus dem Sonn- und Feiertagsschutz ergebe sich ein verfassungsrechtliches Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Daher sei eine Ladenöffnung nach dem LÖG NRW nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses gerechtfertigt. Ein solches Interesse gebe es für eine Öffnung am 4. November 2018 jedoch nicht. Die geplante Ladenöffnung diene nicht der Belebung des Stadtteilzentrums, da keine in der konkreten Situation des örtlichen Einzelhandels begründeten besonderen Umstände vorlägen, die eine Ladenöffnung im Interesse der Belebung der Innenstadt rechtfertigen könnten. Die Erwägungen der Stadt Köln seien in diesem Zusammenhang allgemein, pauschal und inhaltlich unzureichend gewesen.

Text: Judith Levold

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