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Gesellschaft

Das Aus für das „Tavernaki“ – Ein Diskussionsbeitrag

Montag, 22. August 2016 | Text: Stefan Rahmann | Bild: Dirk Gebhardt

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

In der Facebook-Gruppe von „Meine Südstadt“ ist eine große Diskussion über den Abriss des Tavernaki und den an dieser Stelle geplanten Luxusneubau entbrannt. Ein Diskussionsbeitrag von Stefan Rahmann:

Das Aus für das „Tavernaki“

Die Tage des „Tavernaki“ sind gezählt: Der geplante Abriss des griechischen Restaurants und der anschließende Neubau von hochpreisigen Eigentumswohnungen sind sicher nicht der Anfang der Gentrifizierung in der Südstadt. Und erst recht  nicht das Ende.

Zugegeben, das  zweigeschossig bebaute Grundstück an der Ecke Alteburger Straße/Eburonenstraße ist „mindergenutzt“, wie es in der Verwaltungssprache heißt. Aber das, was die Investorin, die WohnWert GmbH mit Sitz am Hansaring, an Stelle des „Tavernaki“ plant, stößt in der Südstadt auf Kritik. Regelrechte Empörung herrschte in der Meine Südstadt“-Facebook-Gruppe. Weit über 100 größtenteils ablehnende Kommentare waren da zu lesen.

Garagen im Erdgeschoss

Was ist geplant: Bis 2018 will die „WohnWert“ die Wohnungen zu Quadratmeterpreisen bis zu 6.500 Euro bauen und verkaufen. „In der Alteburger Straße 89 /Ecke Eburonenstraße entsteht ein von Grund auf neu konzipierter Gebäudekomplex, inklusive Kellergeschoss, einem Garagengeschoss im Erdgeschoss mit 14 Stellplätzen und 23 Wohnungen. Neben einem architektonischen Fassadenkonzept, werden Ausstattungsmerkmale wie ein großer Aufzug mit Teilverglasung, ein großzügiges Treppenhaus, Stellplätze im Haus, 3-fach verglaste Fenster und ein hochwertiges Zinkdach berücksichtigt. Jede Wohnung verfügt über Balkon/ Loggia oder Terrasse“, heißt es im Exposé für den Neubau.
„Garagengeschoss im Erdgeschoss“ bedeutet, dass dort, wo heute die Tavernaki-Gäste essen, in zwei Jahren Autos parken. Die Forderung vieler Stadtplaner, die Erdgeschosse in Neubauten durch Kneipen oder Geschäfte zu beleben, wird konsequent ignoriert. Hochpreisige Wohnungen, in die man vom Bürgersteig durch die Fenster gucken kann, sind bei den Käufern unbeliebt.

 

Screenshot Visualisierung „Alteburger Straße 89“ WohnWert Köln GmbH.

 

Abriss-Hotspot Alteburger Straße

Die Alteburger Straße, noch in den 30er Jahren die Flaniermeile des Veedels, entwickelt sich langsam zum Abriss-Hotspot der Gentrifizierung in der Südstadt. Erst die Ubia-Garage schräg gegenüber von der Bagatelle, dann das Haus mit der Nummer 103, jetzt mit dem Tavernaki die 89. Abgerissen wurden auch ein Haus in der Veledastraße und der Kartäuserwall 14.

Waren es in der ersten Gentrifizierungswelle in der Südstadt noch die Luxussanierungen, die viele Alteingesessene vertrieben, machen die Investoren in der zweiten Welle im wahrsten Sinne des Wortes „reinen Tisch“: Abreißen und neu bauen. Um die Gentrifizierung einzudämmen, hat der Rat der Stadt Köln das sogenannte „Kooperative Baulandmodell“ beschlossen. Das schreibt unter anderem vor, dass jeder Investor, der mehr als 25 Wohnungen baut, 30 Prozent davon als öffentlich geförderten Wohnraum anbieten muss.

Der berüchtigte §34

„Wohnwert“ umgeht diese Vorschrift mit 23 Wohnungen knapp. Die Baugenehmigung liegt übrigens schon vor. Etliche Wohnungen sind reserviert. Musste die Genehmigung erteilt werden? Ja. In Fällen wie diesen greift der berühmte und mittlerweile berüchtigte Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Es muss genehmigt werden, wenn das Neubauvorhaben der ortsüblichen Bebauung entspricht. Das tut es ohne Frage.

Der §34 wurde vor Jahren eingeführt, um Bauherren ein umständlich-langwieriges Genehmigungsverfahren zu ersparen, die in eine Siedlung mit 50 Flachdach-Bungalows einen 51. setzen wollten. In ortsüblicher Größe. Dass mit diesem Paragrafen nun ganze Stadtviertel luxuriös umgebaut werden, hat damals niemand geahnt. Die Genehmigung nach §34 ist übrigens laufendes Geschäft der Verwaltung. Die politischen Gremien sind damit nicht befasst.

Milieuschutzsatzung könnte helfen

Ist die Südstadt den Vorhaben der Investoren also machtlos ausgeliefert? Nein. Der Rat hat die Verwaltung aufgefordert, für die Südstadt eine „Milieuschutzsatzung“ zu schreiben. Diese „soziale Erhaltungssatzung“, so heißt die im Beamtendeutsch, lässt noch auf sich warten. Bei der Milieuschutzsatzung sind zwar steigende Mieten weiterhin möglich, weil Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können. Luxusmodernisierungen müssten genehmigt werden und können untersagt werden.

Genehmigt werden müssten auch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Um spekulative Grundstücksverkäufe zu verhindern, hätte die Stadt nach der Milieuschutzsatzung ein Vorkaufsrecht. In Berlin gibt es die Satzung für einige Stadtviertel bereits. Dort besteht eine Genehmigungspflicht für Gäste-WCs, Doppelwaschbecken, Balkone, Aufzüge, Fußbodenheizungen oder Zusammenlegung von Wohnraum. Vielleicht bald auch bei uns?

 

Text: Stefan Rahmann

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