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Politik

Panoramafreiheit – auch für Kranhäuser

Donnerstag, 9. Juli 2015 | Text: Nora Koldehoff | Bild: Gundel Gaukeley

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die Kranhäuser im Rheinauhafen, das Trude-Herr-Denkmal am Stollwerck, die Fachhochschule am Ubierring: jedes öffentliche Denkmal, jedes Bauwerk im öffentlichen Raum, das jünger als 70 Jahre ist und dessen Künstler oder Architekt bekannt ist, unterliegt dem Urheberrecht. Trotzdem war es in der Vergangenheit kein Problem, sie zu fotografieren und diese Fotos auch kommerziell zu verwerten: in Büchern, auf Postkarten, in Bilddatenbanken, im Internet – auch auf „meinesüdstadt.de“. Damit allerdings sollte im Zuge der EU-Harmonisierung Schluss sein. Künftig, so sah es eine Brüsseler Initiative vor, sollte den Urheber fragen müssen, wer seine Werke abbildet – auch dann, wenn sie für Jedermann sichtbar im öffentlichen Raum zu finden sind. Gegen diesen Vorschlag liefen nicht nur die Fotografenverbände Sturm. Auch nichtkommerzielle Organisationen wie das Internetlexikon wikipedia.de wiesen darauf hin, dass nach einer entsprechende Neuregelung Tausende von Fotos entfernt werden müssten und nicht mehr nutzbar wären: Selbst die wikimedia-Stiftung könnte sich die Einholung der Rechte für jene Bilder, die ihre Zulieferer über Jahre kostenlos zur Verfügung gestellt hatten, nicht leisten. Seit Donnerstagabend steht nun fest, dass es so schlimm nicht kommen wird: Die so genannte „Panoramafreiheit“, das Recht, den öffentlichen Raum weitgehend uneingeschränkt fotografieren und die Fotos nutzen zu können, bleibt bestehen.

Angestoßen hat die ganze Debatte die Europaabgeordnete Julia Reda der Piraten-Partei. Allerdings mit einem ganz anderen Ziel – ihr Vorschlag war es, die weniger strengen Regeln, die beispielsweise in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Großbritannien europaweit auszudehnen. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland dagegen gilt nicht die uneingeschränkte Panoramafreiheit: Die Genehmigungen der Architekten und Künstler müssen vor einer kommerziell genutzten Abbildung eingeholt werden. Redas Vorstoß polarisiert: während viele ihn begrüßen, sieht bespielsweise die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst darin die Intention, die Urheberrechte zu schwächen.

In Brüssel bildete sich eine Gegeninitiative, die umgekehrt forderte, die strengeren Regeln sollten einheiltich für alle europäischen Länder gelten, um die Urheberrechte auszuweiten und zu stärken. Darauf reagierte der Berufsverband für Fotojournalisten und Berufsfotografen freelens alarmiert. Vor jeder Fotografie den verantwortlichen Architekten um Genehmigung bitten zu müssen, würde die Straßen- und Reisefotografie enorm verkomplizieren. Und auch die Architekten, die durch diesen Vorschlag in ihrem Urheberrecht geschützt werden sollen, sind über den Vorstoß keineswegs alle begeistert, da sie ja ein Interesse daran haben, dass ihre Werke zu sehen sind und auch nicht scharf darauf sind, zukünftig stapelweise Bitten um Abbildungsgenehmigungen zu erteilen.

Peter Bitzer, Geschäftsführer der Fotoagentur laif in der Merowinger Straße, kann die Sorge des Fotografen-Berufsverbandes nachvollziehen: „Ich halte es für richtig, da hellhörig zu bleiben. Reisefotografie, Fotojournalismus, Streetfotografy werden durch solche bürokratischen Regelungen nahezu unmöglich gemacht.
In Frankreich zum Beispiel ist es für die Fotografen sehr viel schwerer. Und teilweise nimmt es auch etwas absurde Züge an. So ist der Eiffelturm tagsüber rechtefrei zu fotografieren, nachts aber nicht, da er dann von einer Lichtinstallation beleuchtet wird. Der Louvre darf abgebildet werden, die Pyramide davor aber nicht. Aber auch bei weniger spektakulären Gebäuden wird es schwierig.

Und wenn man es genau nimmt, dann würden auch schon gepostete Selfies bei Facebook in die Regelungen fallen, da man ja mit dem Posten sein Einverständnis gibt, dass Facebook die Bilder zu Werbezwecken verwenden darf.

Ich denke allerdings, dass die ganze Diskussion auch etwas hochgekocht ist. Einige der Europaparlamentarier, die zunächst dafür gewesen sind, die strengeren Regeln europaweit auszuweiten, sind inzwischen zurückgerudert. Zudem wird im Europaparlament auch kein Gesetz verabschiedet, sondern über eine Empfehlung entschieden, die dann wieder an eine Kommission geht.“

Mit dieser Einschätzung behielt Peter Bitzer Recht – das Europaparlament entschied, dass es bei den ursprünglichen Regelungen bleiben soll.
 

Text: Nora Koldehoff

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