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Politik

Im Schatten des Kommerzes

Mittwoch, 11. März 2015 | Text: Gastbeitrag | Bild: Tamara Soliz

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Neue Werbeanlagen bringen Millionen für den Haushalt und Unmut bei den Bürgern.

Der aktuelle Vertragsabschluss zwischen Stadtverwaltung und den Außenwerbeunternehmen Ströer sowie JCDecaux beschert der Kommune nach einer öffentlichen Ausschreibung in den kommenden 15 Jahren jährlich rund sechs Millionen Euro an Einnahmen. Das Plus für den Haushalt geht jedoch mit Ärger über die Ausmaße des Kommerzes einher. Vor allem die großflächigen Werbe-Medien stoßen bei vielen Bürgern auf Ablehnung. Nicht selten sehen sich Bewohner und Gewerbetreibende über Nacht mit sogenannten „City-Light-Postern“ oder „City-Light-Säulen“ konfrontiert, die an den jeweiligen Standorten für neue Verhältnisse sorgen. So auch am Salierring unweit vom Barbarossaplatz.?

 

Unmittelbar vor einem Kiosk überschattet eine mehrere Meter hohe Säule mit Werbebannern wortwörtlich die Gemüter: „Wir hatten hier bis vor kurzem am Nachmittag immer ein schönes natürliches Licht. Durch dieses Objekt werden uns mal eben mehrere Meter Sonne genommen. Dafür leuchtet die Säule nachts schön. Das empfinden die Mieter mit Schlafzimmer zur Straße bestimmt als Aufwertung ihrer Wohnung“, zeigt sich Anwohner Christian Kohne sarkastisch.

 

Bezirksbürgermeister Andreas Hupke ist der Humor dagegen vergangen: „Das ist schlicht arrogant. Die Stadtverwaltung hatte uns zugesagt, über die Aufstellungsstandorte frühzeitig Auskunft zu geben. Nun werden wir vor vollendete Tatsachen gestellt“, kritisiert der Politiker von Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen eines Ortstermins das Übergehen des Bezirksparlaments in der Sache. Dabei bezieht sich Hupke auf die städtische Zuständigkeitsordnung, die den Bezirksparlamenten ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht in „allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht“ (§§ 37 Abs. 1 und 5 Gemeindeordnung), zugesteht. Ausgeklammert werden in diesem Gesetz jedoch sogenannte „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ (§ 43 Abs. 3). Auf Letzteres beruft sich in der Angelegenheit allerdings die Stadt.?

 

Unterstützung erhält Hupke vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Ralf Uerlich: „Wir müssen diesen Punkt endlich einmal klären“, fordert der Bezirksvertreter unmissverständliche Richtlinien in einem bereits seit Jahren schwelenden Konflikt über die jeweiligen Entscheidungsbefugnisse. ?„Ich hoffe, dass sich in diesem Fall die Anwohner zur Wehr setzen und einen Bürgerantrag auf den Weg bringen. Das wird zumindest den Druck auf die Verwaltung erhöhen“, deutet Hupke die Möglichkeit zur Prävention in zukünftigen sowie Unverrückbarkeit in gegenwärtigen Situationen an.??

 

„Bürgerantrag“ ?

Paragraf 24 der Gemeindeordnung sieht für alle Bürger die Möglichkeit vor, Anregungen und Beschwerden in einem formlosen schriftlichen Dokument an den Stadtrat zu übermitteln. Der Rat kann die Ausführungen an den Beschwerdeausschuss verweisen. Dieses Gremium holt Stellungnahmen aus der Verwaltung oder den verschiedenen politischen Gremien ein, um über die Angelegenheit zu entscheiden. Der Bürgerantrag ist an das Bürgeramt der Innenstadt, Ludwigstraße 8 in 50667 Köln zu senden. Auskünfte erteilen die Mitarbeiter unter der Rufnummer 0221/2210. E-Mails an die Behörde sind an buergeramt-innenstadt@stadt-koeln.de zu adressieren.

 

 

Thomas Dahl

Er arbeitet seit 2004 als Journalist für Print- und Online-Medien. Seine Schwerpunkte liegen in den Themenfeldern Bildung, Kultur und Soziales. Neben seiner journalistischen Tätigkeit ist der leidenschaftliche Musikkonsument als Schriftsteller tätig.

Text: Gastbeitrag

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